15. April 2012
Mobiles Internet: Klarmobil muss Guthaben auszahlen
Bis zum Rechtsstreit hat der Mobilfunkanbieter klarmobil Gebühren für die Auszahlung von Prepaid-Guthaben, Mahnungen und Rücklastschriften kassiert. Gegen dieses Vorgehen hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt und nun auch gewonnen. Das Oberlandesgericht in Schleswig hatte die Berufung klarmobils zurück gewiesen und das Urteil für rechtskräftig erklärt. Demnach darf klarmobil keine Gebühren für die Auszahlung von Prepaid-Guthaben erheben. Die Auszahlung des Prepaid-Guthabens unterliege der gesetzlichen Pflicht, eine Gebührenerhebung ist rechtlich unzulässig. Ganz so einfach ist es mit Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften nicht, denn laut Gesetz dürfen Unternehmen für diese Vorgänge Gebühren berechnen, allerdings nicht willkürlich hoch. Klarmobil hatte 9,95 Euro je Mahnung und 19,95 Euro je Rücklastschrift in Rechnung gestellt, und diese Kosten ...
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