01.06.11
Mobiles Internet Anbieter Klarmobil muss Guthaben ohne Gebühren auszahlen
Das Landgericht Kiel hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass der Mobilfunkanbieter klarmobil bei Auflösung des Vertrages keine Gebühren für die Rückzahlung eines bestehenden Restguthaben erheben darf. Klarmobil verlangte von seinen Kunden satte 6 Euro, wenn der Kunde seinen Mobilfunkvertrag auflöst, aber noch ein bestehendes Restguthaben auf der Karte vorhanden war. Mahnungen wurden sogar mit 9,95 Euro berechnet und eine zurück gegangene Lastschrift wurde für den Kunden richtig teuer, 19,95 Euro berechnete klarmobil. Klarmobil muss nun aber das Restguthaben ohne die Erhebung für Gebühren zurück erstatten, das Landgericht in Kiel erklärte die Gebühren für unzulässig. Grundsätzlich erklärte das Landgericht aber nicht nur die Gebühren in Höhe von 6 Euro für unzulässig, sondern auch die Gebühren für Mahnungen und Lastschriften. Die Gebühren sind nicht nur zu hoch, sondern sie enthalten auch Personalkosten und gesetzlich verpflichtende Leistungen, die nicht auf den Kunden abzuwälzen sind. Das Landgericht Kiel bestätigte in seinem Urteil weiterhin, das Preisänderungen nicht nachträglich an den Kunden weitergegeben werden dürfen. Da keine Gründe für die Preisänderungen genannt wurden, sind diese ungültig. Das gesamte Urteil ist einsehbar unter dem AZ.: 18 O 243/10, LG Kiel vom 17.03.2011.
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