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4. November 2015
Umstrittene Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag genehmigt

Die sehr umstrittene Vorratsdatenspeicherung aller Verbindungs- und Standortdaten von mobilen Endgeräten wurde vom Bundestag beschlossen. Schärfste Kritik in Bezug auf informelle Selbstbestimmung der Bürger, freie Berichterstattung von Journalisten und die hohen Kosten für Mobilfunknutzer wird von der Politik ignoriert. Auch die Tatsache, dass das Gesetz bereits vom Europäischen Gerichtshof sowie dem Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, interessiert offenbar niemanden.
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung sollen Verbindungsdaten für zehn Wochen gespeichert werden und der Standort aller Handys vier Wochen lang. Als Grund für die Überwachung werden Sicherheitsvorkehrungen genannt, um die Internet-Kriminalität zu bekämpfen. Leider sind bisher keine Erfolge auf diesem Gebiet nachweisbar, was daran liegen könnte, dass den Kriminellen die Überwachung bekannt ist und entsprechende Gegenmaßnahmen anstreben, z.B. indem gar keine Smartphones oder das Internet als Kommunikationsmittel genutzt werden. Auch Angriffe aus dem Ausland oder über anonyme Server sind sehr schwer zu verfolgen trotz flächendeckender Überwachung. Es ist sehr zweifelhaft weltweit agierende, professionellen Internet-Gangstern so das Handwerk zu legen.
Darüber hinaus verursacht die Vorratsdatenspeicherung hohe Kosten, die am Ende die Mobilfunknutzer bezahlen müssen. Es geht dabei um viele hundert Millionen Euro. Wenn das umstrittene Gesetz erneut von den Gerichten gekippt wird, haben wieder einmal die Steuerzahler das Nachsehen. Ein anderer Weg wäre es, die Finanzmittel in die Sicherheit von Smartphones zu investieren. Zur Zeit haben fast alle Android-Smartphones massive Sicherheitslücken, diese zu schließen könnte die Internet-Kriminalität einschränken.
Außerdem stellt sich die Frage nach dem Sinn der Vorratsdatenspeicherung, weil in der täglichen Polizeiarbeit so genannte Funkzellenabfragen möglich sind, bei der der Standort eines mobilen Endgerätes leicht festgestellt werden kann. Zusätzlich verfügen die Mobilfunk-Provider auch über Daten der Smartphone-Nutzer zum Zwecke der Abrechnung. Auf diese Daten können Behörden durchaus zugreifen.

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